Beurlaubung
Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern vom Klassenlehrer bis zu drei Tage beurlaubt werden.
Beurlaubungen
bis 15 Tage, unmittelbar vor und nach den Ferien und gesetzlichen Feiertagen kann nur der Schulleiter genehmigen
.
Freistellungen, die
mehr als 15 Schultage betreffen, müssen vom Schulamt genehmigt werden.
Anträge erhalten Sie beim Klassenleiter.
Die genehmigten Freistellungen sind bei Flugreisen mitzuführen und bei Kontrollen am Flughafen vorzulegen!